Your browser is not supported anymore.

We suggest changing from Internet Explorer to another option. The Internet Explorer browser is no longer supported by Microsoft. Please install or upgrade one of the browsers below.

Meldung von Fehlverhalten

Wie ist vorzugehen, wenn man Bedenken in Bezug auf ein Fehlverhalten äußern möchte?

Sind Sie eine(r) unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Personen, die Zugriff auf unser Intranet haben, müssen den internen Berichtskanal nutzen, der über unser Intranet zu erreichen ist.

Wer kann eine Meldung einreichen?

Wir fordern unsere Geschäftskontakte auf, uns ihre Bedenken in Bezug auf Fehlverhalten zu melden. Bewerberinnen und Bewerber, Freiwillige, Praktikantinnen und Praktikanten, Selbständige, Personen, die unter der Aufsicht und Kontrolle von Kunden tätig sind, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder andere Unternehmen oder Einrichtungen, Anteilseigner, Personen, die Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen sind oder für solche Positionen zur Verfügung stehen, können den Kanal für die Berichterstattung nutzen. Personen, die zu diesen Kategorien gehören und die während ihrer Tätigkeit in diesen Rollen die entsprechenden Informationen erworben haben, können ebenfalls das System für die Berichterstattung nutzen, ebenso wie ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleiches gilt für Personen, deren Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat, wenn sie im Rahmen des Einstellungsverfahrens oder sonstiger vorvertraglicher Verhandlungen Informationen über Verstöße erhalten haben.

Was kann gemeldet werden?

Informationen über Fehlverhalten, das gegen geltendes Recht (einschließlich des Rechts der Europäischen Union) verstößt, andere Unregelmäßigkeiten, bei denen ein öffentliches Interesse besteht, Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex, unseren Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder Compliance-Programme.

Über welche Kanäle kann man eine Meldung einreichen?

  • Für die Berichterstattung in Bezug auf alle unsere Epiroc-Gesellschaften kann die Berichterstattung wie bisher über unsere Global Speak Up-Line erfolgen, über die auf Konzernebene und durch von Group Compliance ernannte Personen die gesamte Kommunikation und Nachverfolgung abgewickelt wird.
  • Für die Berichterstattung in Bezug auf in der EU ansässige Epiroc-Gesellschaften kann die Berichterstattung alternativ über den lokalen Meldekanal erfolgen, woraufhin die gesamte Kommunikation über eine lokal ansässige Person bei der EU-Gesellschaft abgewickelt wird.
  • In der EU besteht auch die Möglichkeit, über die von benannten Behörden eingerichteten Kanäle zu berichten.

Wo kann man auf die Berichtskanäle zugreifen?

  • Klicken Sie auf diesen Link und reichen Sie über das Internet eine Meldung ein: https://www.speakupfeedback.eu/web/epirocthirdpartyline
  • Sie können auch die Epiroc Speak Up-Nummer anrufen, die angezeigt wird, wenn Sie auf den Link oben klicken
    Die Kontaktinformationen der benannten Behörden in Ihrem Land werden von der jeweiligen lokalen Epiroc-Einheit auf deren externer Website veröffentlicht. 

Wird Ihre Identität vertraulich behandelt?

Personen, die Speak Up-Fälle bearbeiten, dürfen keine unbefugte Offenlegung von Informationen vornehmen, die die Identität der meldenden Personen oder Dritter in der Meldung offenlegen könnten. 

Sind Sie vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt?

Epiroc toleriert keinerlei Behinderungen bei der Berichterstattung und Vergeltungsmaßnahmen, wenn die meldende Person Grund zu der Annahme hat, dass die Informationen über gemeldete Verstöße wahr sind. 

Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Nachverfolgung gemeldeter Informationen verarbeitet werden, werden nur verarbeitet, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Nachverfolgung von Berichten erforderlich ist und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgt. Personenbezogene Daten werden nicht länger als notwendig und nicht länger als zwei Jahre gespeichert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Lokale EU-Behörden, die für die Entgegennahme von Whistleblowing-Meldungen ernannt wurden:

Besuchen Sie die Website der jeweiligen EU Epiroc-Einheit, um Informationen über die ernannten lokalen Behörden zu erhalten.